Ohne Rücksicht auf jahrzehntealte Radverkehrsströme unterbricht der neue FR1 hier durch eine Vorfahrtsregelung einen deutlich stärker benutzten Radweg.
Besonders gefährlich, da der auf die Vorfahrt des FR1 rücksichtnehmende Radler über eine Brückenrampe mit hoher Geschwindigkeit auf den FR1 zugeführt wird. Die Vorfahrtsregelung müsste weiter oben angekündigt werden, da die Markierungen und die Beschilderung ( witzig = extra kleines, niedliches Vorfahrt-Achten-Schild ) erst spät erkennbar werden. Zudem sind solche Regelungen im Radverkehr nicht unbedingt üblich. Ein Grund mehr, wesentlich deutlicher auf die Umstände aufmerksam zu machen.
Der FR1 trifft diese Kreuzung ebenfalls über Rampen, jweils von beiden Seiten ansteigend. Der FR1-Verkehr wird dort erheblich abgebremst, darf aber dann aber im Krezungsbereich langsam antretend die Vorfahrt geniessen.