Zu enge Fahrradstreifen in Rechtskurven in der Habsburgerstr.

Sicherheit Fahrradverkehr offen

Zwischen der Okenstraße und der Schänzlestraße sind die markierten Streifen für die Radfahrer viel zu eng. Ausgerechnet in den Rechtskurven bei der Haltestelle Okenstraße speziell vor der Pizzabox, wo der Gehweg besonders breit, ist in Richtung Innenstadt und nach der Einmündung der Schänzlestraße Richtung Norden sind die Radstreifen so schmal, dass besonders LKWs die weißen Streifen überfahren müssen und dann mit oft weniger als 50 cm Abstand an den Radfahrern vorbeifahren. Auch fast jedes 2. Auto, ob aus Bequemlichkeit oder aus Angst, man könnte den scharfen Randstein zu den Straßenbahnschienen links berühren, halten nicht den vorgeschriebenen Mindestabstand von einem Meter ein. Der Streifen täusch erlaubtes Fahren an den Radfahreren vorbei vor, obwohl hier sicher auch der Mindesabstand gilt. Nachdem ich mehrfach schon fast getreift wurde, fahre ich jetzt fast immer, wenn nicht gerades der Gehweg voll mit Mülleimern ist, über den Gehweg vor der Pizzabox, weil es mit einfach zu geführlich ist. Auch nach der Einmündung der Schänzlestraße in der Gegenrichtung fahre ich zumindest dann, wenn ich wieder im Schock durch zu kapp überholende Autofahrer bin, in der Mitte der Fahrspuhr, damit ich nicht überholt werden kann, Das Getute müssen sich dann die Anwohner anhören.

Adresse: 
Habsburgerstraße 8, 79104 Freiburg im Breisgau

Kommentare

Richtig, das Gebot des sicheren Abstandes gilt auch bei Radstreifen. Ich hatte mal Gegenteiliges gehört (mit der Begründung, dass der Radstreifen einen eigene Fahrspur sei und deswegen keine Mindestabstandsregelung gelte). Deswegen hatte ich den ADFC Rechtsreferenten gefragt - der hat bestätigt, dass auch dort die Abstandsregel gilt. Die ist im Übrigen in der StVO nicht direkt festgelegt ("sicheres überholen"). Das macht Sinn, denn unterschiedliche Situationen erfordern unterschiedliche Abstände. Es gibt einige Präzedenzurteile, nach denen der generelle Überholabstand 1,50 Meter ist, bei Geschwindigkeitsbeschränkungen von 90km/h oder mehr oder wenn es bergauf geht 2,00 Meter. Eine Auflistung mit den entsprechenden Verweisen auf die Gerichtsurteile findet man zum Beispiel unter: http://pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#seitenabstand Viele Gruesse, bjoern ADFC

Klassischer Fall von Pseudo-Radverkehrsanlage. Für viele Autofahrer ist eine durchgezogene weiße Linie das gleiche, wie eine Steinmauer: Da kann man mit 20 cm Entfernung durchbrettern.

gestern ging ein SUV direkt neben mir über die weiße linie. hat evtl auf seinem handy getippt ..details waren nicht zu sehen durch die verdunkelten scheiben. ohne feste begrenzung und entfernung der parkplätze ist das meiner meinung nach nicht sicher zu fahren.

und heute an etwar der selben stelle ein silberner kleinwagen. 30 cm über die linie im zentimeterabstand an mir vorbei.. ..aaaaAAAhh

bin die strecke jetzt ein paar mal gefahren um mir das anzuschauen (die strecke vermeide ich sonst weil zu unsicher). hauptproblem ist die verschwenkung nach haltestelle, die wird von autofahrern kaum wahrgenommen bzw ist nur schwer zu sehen, besonders bei dichterem verkehr. ich denke ursache ist letztendlich die abbiege/wendestelle tankstelle die auch in auswärtsrichtung probleme schafft. frage: wird die abbiegestelle eigendlich benutzt - meiner beoachtung nach selten. vorschlag: wendestelle beseitigen, radspur / gehweg verbreitern, baulich trennen.