Übergang Robert-Ruh-Weg -> Radweg unter Berliner Allee

Sicherheit Fahrradverkehr offen

Auf der Straße Berliner Allee besteht als Radfahrer (kommend aus dem
Robert-Ruh-Weg) auf dem als Radweg beschilderten Gehweg
Benutzungspflicht. Da die Berliner Allee dort in eine Zone 30 führt ist
die Beschilderung in diesem Bereich entgegen den Aktuellen Verordnungen.
Ist als Verwaltungsakt aber dennoch rechtsgültig. Ich plädiere daher, auch
aus dem Aspekt "Komfort Fahrradverkehr" für eine Aufhebung der
benutzungspflichtigen Ausschilderung "Radweg" und für einen Fußweg für
Radfahrer freigegeben, so dass sich Radfahrer aus Richtung Robert-Ruh-Weg in den normalen Straßenverkehr einordnen können ohne die Straße queren zu müssen.

Adresse: 
Berliner Allee, 79114 Freiburg im Breisgau

Kommentare

disclaimer: bin kein anwalt ..die frist ist ein jahr ab kenntniss das da ein schild steht. das heisst wenn man zb zugezogen ist gilt das ab zuzugszeitpunkt. auch jemand der da zum ersten mal durchfährt (jemand von auswärts zb) kann jederzeit einen antrag auf aufhebung der radwegbenutzungspflicht stellen. es gibt leute die machen das als hobby und haben so ganze bezirke entschildert.