Wer hat Vorfahrt?

Sicherheit Fahrradverkehr offen

Radweg führt parallel zur Opfingerstr. bis Besanconallee. Am Kreisverkehr Rieselfeld/Haid kreuzt der Radweg die Bötzingerstrasse. Fahrzeuge die aus dem Kreisverkehr in die Bötzingerstr. abbiegen gefährden die Radfahrer. Radfahrer kommt aus Richtung Opfingen. Bitte das Stück Radweg das die Bötzingerstrasse kreuzt Rot markieren.

Adresse: 
Bötzinger Straße 2-4, 79111 Freiburg im Breisgau

Kommentare

Das ist ein generelles Problem an Kreisverkehren, an denen Radwege sind. Leider ändert sich auch durch die Einfärberei nichts an dem grundsätzlichen Problem einer solch widersinnigen Verkehrsführung. Ich hatte das Glück, diesen Kreisverkehr zwei Jahre als Teil meines Arbeitsweges in der anderen Richtung (von und zum Rieselfeld/Haid) kreuzen zu dürfen. Da ist kein Radweg und dementsprechensd hat man auch keine Probleme. Je nach Verkehrssituation würde ich in der von Dir beschriebenen Richtung etwas vor dem Kreisverkehr auf die Fahrbahn einfädeln), durch den Kreisverkehr rauschen und dann nach der Bötzinger wieder auf den Radweg. Dann entgeht man auch den Autos, die sich eventuell in der Bötzimnger rückstauen und den Radweg blockieren. Grüße, björn ADFC

Problematisch sind Kreisverkehre mit begleitenden benutzungspflichtigen Radwegen auch, weil an vielen Kreisverkehren dem Radverkehr ein "Vorfahrt gewähren"-Schild in den Weg gestellt wird. Diese Inkonsequenz paart sich dann mit diesem widersinnigen "Geradeausspur rechts der Rechtsabbieger" und schafft absolut vermeidbare Gefahrenpunkte.

fürs protokoll: vorfahrt ist eindeutig (hmja faktisch nicht baulich). radweg gehört zum kreisel und ist somit vorfahrtsberechtigt gegenüber ein/ausfahrende kreisel?

Kommt auf die Situation (insbesondere Bordsteinkanten und Beschilderung) an. Extremes Beispiel hier: http://www.flvbw.de/05-01-FPX/2014-Texte/fpx-14-04-192-RN-Vorfahrt-Kreisverkehr.htm Um die Kreisverkehrsregelung eindeutig nutzen zu dürfen, sollte man in den meisten Fällen, wie von Björn vorgeschlagen, vor dem Kreisel auf die Fahrbahn einfädeln und hinterher wieder raus.

Wie ist es Versicherungstechnisch. Angenommen ich verlasse vor dem Kreisel den Radweg um auf der Strasse den Kreisel zu durchfahren mit dem Ziel danach wieder den Radweg zu benutzen. Es kommt aber während der Straßennutzung zum Unfall. Dann habe ich doch eine Teilschuld weil ich den Radweg nicht benutzt habe?