Halten bei roter Ampel erforderlich?

Sicherheit Fahrradverkehr offen

Beschreibung der Situation:

Wenn man den Radweg an der Schwarzwaldstraße Richtung Innenstadt fährt, kommt man an dieser Kreuzung an eine Ampel, die auf rot schaltet um den links abbiegenden Auto-Verkehr aus der Hansjakob-Straße in die Schwarzwaldstraße einbiegen zu lassen. Der Radweg ist also vom Verkehr nicht betroffen.
Ich nehme an, dass aus diesem Grund vor der Ampel auf dem Radweg die übliche weiße Fahrrad Markierung mit einem zusätzlichen weißen Pfeil auf der Fahrbahn aufgebracht ist. Solche Pfeile habe ich schon des öfteren vor Ampeln beobachtet.
Bedeuten diese, dass ein Halten für geradeaus fahrende Radfahrer auch bei rotem Ampel-Signal nicht notwendig ist, oder kann ich an dieser Stelle bei Überfahren der Ampel dennoch belangt werden?

Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen

Adresse: 
Schwarzwaldstraße 151, 79102 Freiburg im Breisgau

Kommentare

An dieser Ampel quert doch ein Fußgängerüberg die Fahrbahn und den Radfahrstreifen. Somit ist die Ampel zu beachten. Würde an dieser Stelle der Radfahrstreifen KEINEN Fußgängerüberweg queren so wäre seit der neutsen StVO die Ampel für radfahrer tatsächlich hinfällig. Der Pfeil auf dem Radweg sagt nur aus wohin die Spur des Radfahrstreifens führt (also von dort kein linksabbiegen in die HaJaStr. An der übernächsten Ampel wo von links der Verkehr aus der Tiefgarage des ZO kommt ist die Ampelanlage für Radfahrer übrigens irrelevant da kein Fuß und Radweg bzw keine fahrbahn gekreuzt wird.