Beschreibung der Situation:
Wenn man den Radweg an der Schwarzwaldstraße Richtung Innenstadt fährt, kommt man an dieser Kreuzung an eine Ampel, die auf rot schaltet um den links abbiegenden Auto-Verkehr aus der Hansjakob-Straße in die Schwarzwaldstraße einbiegen zu lassen. Der Radweg ist also vom Verkehr nicht betroffen.
Ich nehme an, dass aus diesem Grund vor der Ampel auf dem Radweg die übliche weiße Fahrrad Markierung mit einem zusätzlichen weißen Pfeil auf der Fahrbahn aufgebracht ist. Solche Pfeile habe ich schon des öfteren vor Ampeln beobachtet.
Bedeuten diese, dass ein Halten für geradeaus fahrende Radfahrer auch bei rotem Ampel-Signal nicht notwendig ist, oder kann ich an dieser Stelle bei Überfahren der Ampel dennoch belangt werden?
Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen
Kommentare
An dieser Ampel quert doch