Vorfahrtsregelung für Radfahrer nicht klar

Sicherheit Fahrradverkehr offen

Meines Erachtens ist nicht klar, wie die Vorfahrtsregelung für Fahrräder ist, die sich auf dem Radweg bewegen. Sind diese im Kreisverkehr und haben somit gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern, die auf den KV zufahren vorfahrt? Ich bemerke im wieder, dass es hier zu Missversändnissen kommt. Viellicht müsste man die gültige Regelung deutliche sichtbar machen.

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Bebelstraße 21, 79108 Freiburg im Breisgau

Kommentare

Dazu gibt es hier ein paar Informationen: http://blog.zeit.de/fahrrad/2014/09/16/radrecht-fahren-im-kreisel/ Auszug aus obigem Link: "Allerdings scheint ein neben dem Kreisel verlaufender Radweg viele Autofahrer zu verunsichern. Was ist, wenn der Autofahrer den Kreisverkehr verlassen möchte, auf dem Radweg daneben ein Radfahrer aber weiter im Kreis fahren will? Die Regel ist einfach: Der kreuzende Radfahrer hat Vorfahrt. Aber Vorsicht: Quert der Radweg erst mehr als fünf Meter vom Kreisel entfernt die Fahrbahn, dann gilt er nicht mehr als begleitender Radweg. In dem Fall haben Auto- und Radfahrer auf der Fahrbahn Vorfahrt. Wer kreuzt, muss warten. Allerdings sollten in keinem der beiden Fälle die Beteiligten auf ihr Recht pochen, sondern immer Rücksicht aufeinander nehmen und an diesen Stellen besonders achtsam sein."