Auf der Südseite der Andreas-Hofer-Straße, zwischen THG und Innsbrucker-Straße in der 30er-Zone, verläuft ein nicht benutzungspflichtiger Fahrradweg. Dieser stammt noch aus der 50er-Zonenzeit.
Bei der Einmündung Innsbrucker-Straße knickt dieser Fahrradweg kurz in die Innsbrucker-Straße ab, um dann diese zu Queren. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite beginnt, mit Ende der 30er-Zone, der benutzungspflichtige Fahrradweg, gekennzeichnet durch ein entsprechendes Verkehrszeichen. Die beiden Fahrspuren der Innsbrucker Straße werden durch eine Querungshilfe für Fußgänger und Fahrradfahrer getrennt.
Hier gibt es folgende Problempunkte:
1.) Rechts in die Innsbrucker Straße abbiegende Fahrzeuge übersehen die zwangsweise ebenfalls abbiegenden Fahrradfahrer häufig, da nicht damit gerechnet wird, dass die Fahrradfahrer ja gleich abbiegen um die Straße zu queren.
2.) Aus der Innsbrucker Straße kommende Fahrzeuge fahren vor bis zur Haltelinie an der Andreas-Hofer-Straße und versperren den Fahrradfahrern den Weg. Manchmal werden sie auch übersehen, da sich die Autofahrer auf den Verkehr auf der Anderas-Hofer-Straße konzentrieren.
3.) Benutzt man/frau den Fahrradweg nicht, sondern fährt auf der Straße muss auf der Ostseite mit dem Ende der 30er-Zone auf den benutzungspflichtigen Fahrradweg gewechselt werden. Am Beginn des Fahrradweges geht dies nur mit einem Schlenker entgegen der Fahrtrichtung in die Innsbrucker-Straße oder ein Stück in die Innsbrucker-Straße auf dem rechten Fahrstreifen abbiegen und gleich links auf die Querungshilfe. Dies ist für viele Autofahrer sehr irritierend, da sie davon ausgehen, dass in die Innsbrucker-Straße abgebogen wird. Auch ist die Querungshilfe mit der Erhöhung zwischen Fahrradbereich und Andreas-Hofer-Straße stellt eine Gefahrenquelle mit dem Bordstein dar.
Abhilfe würde schaffen, wenn die Auffahrt zum benutzungspflichtigen Fahrradweg so umgebaut werden würde, dass problemlos von der Andreas-Hofer-Straße aus aufgefahren werden könnte.