1.Der Radweg von der Stadt nach Zähringen verläuft auf dem Fußweg. Die Ampel gilt in diesem Fall nicht für die Radfahrer. Die Fußgänger queren bei grün die Straße und laufen voll in die Radfahrer, die weiterhin freie Fahrt haben.
2. Diese Regelung ist auch für Radfahrer gefährlich, da Autofahrer von Zähringen kommend und links in die Hauptstraße abbiegen (bei Grün für Fußgänger) nicht mit weiterem Geradeaus-Verkehr rechnen, da ja die Autofahrer und die Straßenbahn Rot haben.
3. Gleicher Sachverhalt für Autofahrer, die von der Hauptstraße nach rechts in die Habsburgerstraße abbiegen. Die Autofahrer gehen davon aus, daß bei Rot für Straßenbahn und Autoverkehr keine weiteren Verkehrsteilnehmer von links kommen können. Aber die Radfahrer können trotzdem fahren. Eine gefährliche Regelung und eine richtige Falle für Radfahrer.
Verbesserung: Radweg in die Ampelregelung einbeziehen