Die Peter-Spung-Str. ist durchgehend ein Verkehrsberuhigter Bereich ("Spielstraße"). Durch die angrenzenden Grünflächen und den Spielplatz sind in diesem Bereich ferner sehr häufig spielende Kinder anzutreffen. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an ausgewiesenen ("Anwohner")-Parkplatzflächen. Durch parkende Autos ist daher i.d.R. die direkte Sicht für kleinere Kinder auf die Peter-Sprung-Str. versperrt. Es ist zu beobachten, dass sich in diesem Bereich von vielen Kraftfahrzeug- und Radfahrern deutlich schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren wird. Im Grunde ignoriert der Großteil der Verkehrsteilnehmer, die diese Straße durchfahren, dass für diesen Bereich besondere Regeln gelten, nämlich:
- Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
- Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
- Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
- Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
- Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. Die Markierung der Parkflächen geschieht meist nicht durch Schilder, sondern über Markierungen wie verschiedenfarbige Pflasterungen.
- Nach einem Gerichtsurteil ist das Überholen im Verkehrsberuhigten Bereich per se ausgeschlossen. In einem Verkehrsberuhigten Bereich muss man nicht damit rechnen, überholt zu werden.
Ein weiteres Problem ist der Fahrradweg der durch diese Straße führt, da die Radfahrer ihre Geschwindigkeit oft nicht adäquat anpassen, insbesondere wenn Rennradgruppen durch die Straße kommen.
Für Kinder besteht daher nicht der eigentlich angedachte Schutz durch eine grundsätzliche Pflicht, die Geschwindigkeit anzupassen. Ein Vorschlag wäre daher, Bremsschwellen anzubringen, wodurch die Verkehrsteilnehmer insbesondere auf Höhe des Spielplatzes ihre Geschwindigkeit reduzieren müssen.